Allgemeine Teilnahmebedingungen

26. Internationale Eyes & Ears Awards 2024

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen oder Firmen mit Beiträgen, an denen sie urheberrechtlich beteiligt waren. Der Einreicher sichert zu, dass Rechte Dritter der von Eyes & Ears of Europe beabsichtigten Nutzung der eingesandten Beiträge nicht entgegenstehen. 

Bei den Internationalen Eyes & Ears Awards 2024 können ausschließlich Beiträge eingereicht werden, welche im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. Juni 2024 auf einem Rundfunksender, auf einer VOD-Plattform, im Kino, im Internet oder im Rahmen eines Events erstmalig ausgestrahlt, online gestellt oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht wurden. Hierbei gilt, dass derselbe Beitrag nicht ohne signifikante Änderungen in aufeinanderfolgenden Jahren eingereicht werden darf. Für Kampagnen mit mehreren Spots bzw. Elementen gilt, dass mindestens einer der Spots bzw. eines der Elemente in dem genannten Zeitraum erstmalig ausgestrahlt bzw. online gegangen oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht worden sein muss. Hierbei gilt, dass dieselbe Kampagne nicht in aufeinanderfolgenden Jahren eingereicht werden darf.

Einreichungsportal 

Sie können Ihre Beiträge bis spätestens 1. Juli 2024 über das Internet-Portal eeofe-awards.org einreichen. Bitte melden Sie sich über das Registrierungsformular im Internet-Portal an, um Ihre Beiträge für die Eyes & Ears Awards 2024 einzureichen. Die erfolgreiche Freischaltung wird Ihnen per eMail mitgeteilt. 

Bitte beachten Sie:

  • Einreichungen, die weder in deutscher noch in englischer Sprache produziert wurden, müssen in einer der zwei genannten Sprachen untertitelt sein.
  • Bitte geben Sie den Juroren relevante Informationen zu den Stichpunkten 'Innovation, Kreation, Effektivität, Entstehungs- bzw. Verwendungskontext'.
  • Spitzenpegel: -1dB
  • Wenn Sie Ihren Beitrag für mehrere Kategorien einreichen möchten, muss für jede Kategorie eine separate Einreichung erstellt werden. Falls ein und derselbe Beitrag in mehreren Kategorien nominiert ist, kann der Einreicher für die Show verschiedene Videos zur Verfügung stellen – innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung der Shortlist. Eyes & Ears of Europe behält sich vor, gleiche Clips in der Show nur einmal vollständig zu zeigen und Wiederholungen nach maximal 10 Sekunden auszublenden.
  • Bei der Wertung zählt nur das, was in dem Video-Clip zu sehen und zu hören ist: Alle Elemente Ihres Beitrags, also z.B. auch Print- und Plakatmotive, Give-Aways und sonstige Merchandising-Artikel, Hörfunkspots oder der Internet-Auftritt – etwa bei einer integrierten Kampagne – müssen in dem eingereichten Video-Clip zu sehen bzw. zu hören sein. 
  • Schwarzblenden zwischen verschiedenen Elementen sollten max. 2 Sekunden lang sein. 
  • Bitte verwenden Sie KEINE Vorschalt- bzw. Opener-Tafeln mit Hinweisen zum Titel der Einreichung und der Kategorie o.ä.
  • Digital-Bereich: Bitte beachten Sie, dass URLs, Social Media, mobile Anwendungen etc. bis Ende 2024 permanent in Deutschland und der Schweiz für die Bearbeitung und Jurierung abrufbar sein müssen. Bitte richten Sie entsprechende Gast-Log-Ins für geschützte Bereiche ein und stellen diese mit Ihrer Einreichung zur Verfügung. 

KOSTENBEITRÄGE, KOSTENFREIE KONTINGENTE & ERSTATTUNG

 

Eyes & Ears-Mitglieder

Nicht-Mitglieder

Early Bird bis 1.5.2024

€ 390,-

€ 490,-

Standard bis 17.6.2024

€ 450,-

€ 550,-

Last Chance bis 1.7.2024

€ 590,-

€ 690,-

 

Je nach Mitgliedschaft bei Eyes & Ears of Europe verfügen Sie über kostenfreie Kontingente:

Persönliche Mitgliedschaft*

1 kostenfreie Einreichung

Hochschul-/Institutionelle Mitgliedschaft

1 kostenfreie Einreichung

Start-Up Mitgliedschaft

4 kostenfreie Einreichungen

Corporate Membership 1

2 kostenfreie Einreichungen

Corporate Membership 2

4 kostenfreie Einreichungen

Corporate Membership 3

6 kostenfreie Einreichungen

Corporate Membership 4

12 kostenfreie Einreichungen

Corporate Membership 5

18 kostenfreie Einreichungen

Corporate Membership 6

36 kostenfreie Einreichungen

* ausgenommen Mitgliedschaften für Rentner, Arbeitssuchende, Schüler & Stunden sowie Ehrenmitglieder

Zahlungsart

Die Rechnung wird entweder auf den Einreicher oder das einreichende Unternehmen ausgestellt. Die Rechnungsadresse muss bei der Registrierung bzw. Anmeldung vollständig und korrekt angegeben werden. 

Die Kostenbeiträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung zu bezahlen. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Scheck ist nicht zulässig. Ohne Nachweis der Zahlung wird die Einreichung nicht zu den Internationalen Eyes & Ears Awards zugelassen.

Bankverbindung

Empfänger Eyes & Ears of Europe e. V.
Bank Sparkasse KölnBonn
IBAN DE10 3705 0198 1013 0826 88
BIC (SWIFT) COLSDE33XXX

VORBEHALTE

Nur Arbeiten, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, nehmen an den Internationalen Eyes & Ears Awards und an der Bewertung teil. Eyes & Ears of Europe e.V. behält sich vor, Arbeiten vom Wettbewerb auszuschließen, wenn sie nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen oder wenn der Verband zu der Überzeugung gelangt, dass sie eine Schädigung des Verbandes zur Folge haben könnten. Für eingesandte Arbeiten, die nicht prämiert, vom Einreicher nach Einsendeschluss zurückgezogen oder nicht zu den Internationalen Eyes & Ears Awards zugelassen werden, insbesondere weil sie die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden die Kostenbeiträge nicht erstattet. Alle Einreichungen werden vor der Jurysitzung hinsichtlich der Einhaltung der Teilnahmebedingungen überprüft. Gegebenenfalls werden unzureichende oder fehlende Angaben beim Einreicher nachträglich abgefragt. Eyes & Ears of Europe e.V. behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Einreicher Kategorienänderungen vorzunehmen und Credits redaktionell zu bearbeiten. Falls der Einreicher eine Kategorienänderung ablehnt, behält sich Eyes & Ears of Europe vor, diesen Beitrag ohne eine Kostenerstattung zu disqualifizieren. Wenn deutsch- oder anderssprachige Einreichungen nicht in englischer Sprache untertitelt sind, behält sich Eyes & Ears of Europe das Recht vor, dies nachträglich selbst zu tun. Eyes & Ears of Europe behält sich auch vor, bei geringer Einreichungszahl in dieser Kategorie keinen Award zu vergeben, die gesamte Kategorie aus dem Wettbewerb zu nehmen oder die Kategorie nicht in der Awards-Show zu präsentieren. In diesem Falle kann dem Einreicher eine Frei-Einreichung für das darauffolgende Jahr gewährt werden. Falls die Juroren der Fachjuries eine sinnvolle Unterteilung von Einreichungen in einer Kategorie beschließen, ist eine entsprechende Umsortierung der Clips vom Einreicher zu akzeptieren (zum Beispiel: Aufsplittung der Einreichungen der der Kategorie ‚Beste 2D- bzw. 3D-Animation‘ kann in ‚Beste 2D-Animation‘ und in ‚Beste 3D-Animation‘ gesplittet werden.

PFLICHTEN & HAFTUNG DES EINREICHERS

Der Einreicher versichert die Richtigkeit der gemachten Angaben. Der Einreicher versichert, die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren. Jeder Einreicher unterwirft sich mit der Einreichung einer oder mehrerer Arbeiten den Teilnahmebedingungen und dem Bewertungsverfahren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

PFLICHTEN & HAFTUNG von Eyes & Ears of Europe

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz für nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind sowohl gegenüber Eyes & Ears of Europe e.V. als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beschränkung gilt ferner nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d. h. solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Einreicher regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehler, die Eyes & Ears of Europe e.V. zur Anfechtung berechtigen, kann der Einreicher Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen. 

Im Falle des Gewinnes eines 1. Preises (Gold) wird während der Awards-Show an den vom Einreichenden angegebenen Preisabholer eine Trophy überreicht. Zudem wird den Gewinnern des 1. (Gold), 2. (Silber) und 3. (Bronze) Preises nach der Awards-Show eine Urkunde per Post zugesandt. Hierfür werden die Angaben des Einreichers zum Kreativ-Team im Vorfeld vereinheitlicht und übernommen. Weitere Trophies und Urkunden können alle Projektbeteiligten kostenpflichtig erwerben. 

NUTZUNGSRECHTE & HAFTUNGSFREISTELLUNG

Der Einreicher räumt Eyes & Ears of Europe e.V. hiermit das Recht ein, den/die von ihm eingereichte(n) Beitrag/Beiträge ohne zeitliche, räumliche und mediale Einschränkungen im Rahmen von Eyes & Ears Veranstaltungen und deren Bewerbung zu zeigen, für Eyes & Ears Dokumentationen bzw. Publikationen zu verwenden und bei Eyes & Ears of Europe zu Archivierungszwecken zu speichern bzw. abzulegen, ohne dass für Eyes & Ears of Europe e.V. insoweit Honorar-, Sach- und/oder Lizenzkosten bzw. Gebühren entstehen.

Eyes & Ears of Europe e.V. 
Mozartstr: 3-5, D-50674 Köln
Telefon: +49 (0)221 6060 5710
eMail: awards@eeofe.org
AG Köln, VR 12443 USt-IdNr. DE210876088